Baufinanzierung Zinsbindung

Chancen und Risiken der Zinsbindung

Baufinanzierung Zinsbindung – Jetzt einfach anrufen und unverbindlich informieren und beraten lassen unter

Telefon 030-55 210 424

Eines der wichtigsten Worte im Rahmen einer Baufinanzierung lautet Zinsbindung.

Diese gibt Ihnen die Sicherheit, dass sich über einen zuvor vereinbarten Zeitraum die Zinsen nicht ändern werden.

Sowohl die Bank als auch Sie selbst sind also an diesen Zins gebunden.

Das hat zur Folge, dass sich jeder sehr genau überlegen sollte, welche Zinsbindung zu Beginn der Baufinanzierung vereinbart wird.

Baufinanzierung Zinsbindung Berlin

Baufinanzierung Zinsbindung Berlin

Sind Sie sich aktuell unsicher, welcher Zinsbindungszeitraum für Sie am besten ist, helfen wir Ihnen gerne an konkreten Beispielen mehr Klarheit zu gewinnen.

Generell lässt sich jedoch festhalten, dass während eines Zinstiefs eher längere Zinsbindungsfristen von 15 Jahren oder länger vereinbart werden sollten.

Zinshochs führen nicht zu einer deutlich höheren Gesamtbelastung, wenn nur kurze Zinsbindungen von fünf Jahren vereinbart werden.

Ganz wichtig für Sie zu wissen ist, dass die Zinsbindung nicht bedeutet, dass die geliehene Summe nach diesem Zeitraum auch beglichen sein muss.

Verbleibt eine geschuldete Restsumme kann diese wiederum durch eine neue Baufinanzierung in monatlichen Raten beglichen werden.

Baufinanzierung Zinsbindung – Ausnahmen, die von der regulären Zinsbindung befreien

Sie befinden sich bereits in einer laufenden Baufinanzierung und sind aufgrund der aktuelle niedrigen Zinsen mit Ihrem Zinssatz unzufrieden?

Dann können Sie unter Umständen Ihren bestehenden Vertrag sehr einfach kündigen.

Möglich ist dies bei allen Finanzierungen für die eine Zinsbindung von mehr als 10 Jahren vereinbart wurde.

Genau 10 Jahre nach der kompletten Auszahlung der Finanzierung haben Sie für 6 Monate ein gesetzlich verankertes Sonderkündigungsrecht.

Die Bank darf dieses weder ablehnen, noch Ihnen dafür Vorfälligkeitsentscheidungen noch andere Gebühren in Rechnung stellen.

Im Gegenzug sind Sie jedoch verpflichtet den geschuldeten Restbetrag an die Bank zurückzuführen.

Hierfür steht es Ihnen frei eine neue Finanzierung in Anspruch zu nehmen.

Haben Sie gerade festgestellt, dass dieses Sonderkündigungsrecht bald erlischt?

Dann melden Sie sich noch heute.

Gemeinsam überblicken wir alle aktuellen Zinssätze auf dem Markt und stellen so schnell fest, ob Sie von Ihrem Sonderkündigungsrecht auch Gebrauch machen sollten.

Jetzt einfach anrufen und unverbindlich informieren
und beraten lassen unter

Telefon 030-55 210 424

Baufinanzierung Berlin anfragen

Sende uns eine E-Mail